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Unteroffiziersverein Amriswil

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Veröffentlicht am 24. Juli 20205. Februar 2023 von michael.schmid

KD-Schiessen 22.8.2020

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Webadresse
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Angehörige der Armee dürfen im Militärdienst (die Dienstzeit beginnt mit dem Antritt der Einrückungsreise und endet mit dem Abschluss der Entlassungsreise; sie umfasst Arbeitszeit, Ruhezeit und Freizeit, als Freizeit gelten Ausgang und Urlaub (Ziffer 3 Absatz 3 DR 04)) ohne Einwilligung des Kommandanten bzw des militärischen Vorgesetzten weder fotografieren noch Filme und Videosequenzen bzw vergleichbare Darstellungen auf Bild-, Ton- und Datenträgern aller Art aufnehmen und speichern, wenn die Aufnahmen im Zusammenhang mit der militärischen Ausbildung und dem Dienstbetrieb stehen oder gegen die guten Sitten oder gegen das Ansehen der Uniform als Ausdruck der Zugehörigkeit zur Armee verstossen. Insbesondere ist generell verboten, Bilder, Film- und Videosequenzen bzw vergleichbare Darstellungen in irgendeinem Medium (gedruckt, elektronisch, etc) zu veröffentlichen. Diesbezügliche Verstösse sind als Nichtbefolgung von Dienstvorschriften strafbar und werden disziplinarisch geahndet. Weitere Sanktionen und Straftatbestände bleiben vorbehalten.

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